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#draufgschAUT in der Kantine - Herkunftskennzeichnung wird umgesetzt

 bvn – Geschäftsführer Markus Weyer, Küchenchef Markus Hesele, Sudhaus Geschäftsführerin Martina Purgstaller und Bauernbund-Direktor Franz Tonner. 

Bauernbund-Kampagne:


Konsumenten bekommen Klarheit über die Herkunft von Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung


LK-Initiative „GUT ZU WISSEN“ unterstützt bei der Umsetzung


Der Bauernbund stellt mit der Kampagne „#draufgschAUT in der Kantine“ die Herkunftskennzeichnung der Hauptzutaten Fleisch, Milch und Eier in Großküchen vor, die seit 1. September verpflichtend umgesetzt werden muss. „Mit der Herkunftskennzeichnung ist es nun möglich, in allen Kantinen in der Steiermark bewusst zu österreichischer Qualität zu greifen“, freuen sich Bauernbund-Direktor Franz Tonner, Markus Weyer (Geschäftsführer des Bäuerlichen Versorgungsnetzwerkes Steiermark) sowie Markus Hesele (Küchenchef des Anton Paar Sudhaus).

„Den Menschen in Österreich ist Regionalität bei der Herkunft ihrer Speisen wichtig, viele befürworten daher auch eine ordnungsgemäße Kennzeichnung von Lebensmitteln. Mit der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung setzen wir einen wichtigen ersten Schritt in Richtung mehr Transparenz am Teller um“, betonen Tonner und Weyer.


Herkunftskennzeichnung ermöglicht bewussten Griff zu österreichischen Speisen

Die neue Herkunftskennzeichnung umfasst täglich 2,2 Millionen Speisen. „Damit konnten wir einen wahren Meilenstein setzen, sind damit immerhin nahezu zwei Drittel aller Mahlzeiten, die täglich außer Haus verzehrt werden, betroffen. Die Konsumentinnen und Konsumenten bekommen die Klarheit, die sie brauchen“, so Tonner. Großküchen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Schulen oder Betriebskantinen müssen ihre Kunden über die Herkunft von Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen-, Geflügel- oder Wildfleisch, Milch und Ei in Speisen informieren. Die Kennzeichnung der Herkunft muss leicht ersichtlich sein und schriftlich erfolgen.


bvn – Bäuerliches Versorgungsnetzwerk

Für die Auslobung auf der Speisekarte sind die Kantinenbetreiber verantwortlich: „Die neue Verordnung verdeutlicht, wie eine gemeinsame positive Haltung zur Herkunftskennzeichnung zu praktikablen Lösungen führen kann. Das dient nicht nur der Transparenz, sondern ist auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, unterstützt die heimische Landwirtschaft und bringt unsere tagtäglichen Leistungen eindrucksvoll vor den Vorhang“, sagt Markus Weyer. Er ist auch Geschäftsführer des Bäuerlichen Versorgungsnetzwerkes Steiermark (bvn), Österreichs erste spartenübergreifende Genossenschaft zur Belieferung von größeren Versorgungs-einrichtungen aus einer Hand. Der Anspruch ist, hochwertige steirische Lebensmittel direkt von den landwirtschaftlichen Betrieben gebündelt in die Großküchen zu bringen.

„Wir kennen jeden unserer Produzenten persönlich und achten auf eine sehr hohe Lebensmittelqualität, auf hohe Tierwohlkriterien sowie auf eine Steigerung der regionalen Wertschöpfung“, so Weyer stolz.

Küchenchef Markus Hesele vom Anton Paar Sudhaus fügt an: „Als Betriebskantine sind wir uns der Bedeutung von heimischen Produkten in der Verpflegung seit Jahren bewusst, da sie zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung beitragen. Die Verarbeitung österreichischer Erzeugnisse ist bereits jetzt ein integraler Bestandteil unserer Arbeit, den wir mit Stolz hervorheben.“


Mit „GUT ZU WISSEN“ ist draufgschAUT!

Die Initiative „GUT ZU WISSEN“ der Landwirtschaftskammer Österreich unterstützt mit ihrem Kontrollsystem auf Basis einer AMA-Richtlinie die Betriebe bei der Umsetzung der Herkunftskennzeichnung.

In zahlreichen Kantinen und Gemeinschaftsverpflegungsbetrieben wissen die Konsumentinnen und Konsumenten bereits seit mehreren Jahren, woher Milch, Fleisch und Eier am Teller stammen: „Aktuell werden 71,2 Millionen Essensportionen pro Jahr von 921 freiwillig teilnehmenden Unternehmen gekennzeichnet. Mit „GUT ZU WISSEN“ können wir Kindergärten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen bei einer raschen und einfachen Umsetzung der Herkunftskennzeichnung unterstützen. Mit der Teilnahme an „GUT ZU WISSEN“ und dem Zertifikat ist die gesetzliche Verordnung erfüllt, daher erspart sich der Betrieb eine zusätzliche behördliche Kontrolle: Nur Transparenz schafft Vertrauen, daher sollte eine Herkunftskennzeichnung für die Gastronomie im Rahmen von „GUT ZU WISSEN“ offenstehen“, so Katharina Tidl, Leiterin der Initiative der Landwirtschaftskammer Österreich.


Anton Paar Sudhaus als Vorreiter

Als Vorreiter und Kooperationspartner in Sachen regionaler Küche gilt seit 2017 das Anton Paar Sudhaus in Graz. Hier werden von Küchenchef Markus Hesele und seinem Team bis zu 850 Portionen an hochwertigem Essen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zubereitet. Zusätzlich ist das Restaurant von Montag bis Freitag ab 15 Uhr geöffnet und bekocht mit voller Leidenschaft seine Gäste. Es konnten bereits zwei Hauben erkocht werden.

Auch Biergenießer kommen hier auf ihre Kosten: Das Sudhaus besitzt eine Schaubrauerei, wo momentan fünf hochwertige Biersorten produziert werden, und die Gaumen der Gäste begeistern.

Für die über 250 Sitzplätze in gemütlichem Ambiente, arbeiten gerade 28 motivierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Wohl der Gäste.

Auch ein besonderer Service wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Anton Paar angeboten: Mittels Baukastensystem kann man sein Jausenweckerl mit hochwertigen Lebensmitteln selbst kreieren und an seinen Arbeitsplatz bestellen.



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